Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Audio Production Services Peter Weber
Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil des
zwischen Audio Production Services Peter Weber (Vermieterin - nachfolgend aps-weber
genannt) und dem Mieter abgeschlossenen Mietvertrages.
1. Miete, Fälligkeit und Depot
Die
vertraglich festgesetzte Miete ist, wenn nicht anders im Mietvertrag
festgehalten wurde, fällig bei Vertragsbeginn.
Es kann ein Depotbetrag bis zur Höhe des Warenwertes verlangt werden, welcher
bei Übernahme der Ware durch den Mieter fällig wird. Die Vermieterin behält
sich vor, bei Neukunden einen persönlichen Ausweis und/oder eine
Bonitätsauskunft zu verlangen.
Alle Preise sind Abholpreise ab dem Lager der Vermieterin in Adliswil.
2. Transport und Montage
Transport,
Montage und Demontage muss auf dem Mietvertrag ausdrücklich zusätzlich
vereinbart werden.
Der Transport durch den Mieter ist ausschliesslich in geschlossenen Fahrzeugen
gestattet.
3. Mietdauer
Die
im Vertrag festgehaltene Mietdauer darf ohne Zustimmung der Vermieterin nicht
überschritten werden. Die allfällige Verlängerung der Mietdauer hat schriftlich
unter Angabe des neuen Endtermins und des fortan geltenden Mietpreises zu
erfolgen.
Bei verspäteter Rückgabe der Mietware haftet der Mieter für sämtliche
Folgekosten.
4. Rücktritt
Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter gelten folgende Regelungen:
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25%,
bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50%,
bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75%,
danach 100% des vereinbarten Mietpreises
Die Vermieterin ist in folgenden Fällen zur sofortigen Vertragsauflösung
berechtigt:
a) Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit des Mieters;
b) Zahlungsrückstand des Mieters.
c) Vertragswidrige oder unsachgemässe Behandlung der Mietware;
4. Haftung
Die
Mietware ist durch die Vermieterin grundsätzlich nicht versichert.
Der Mieter ist zum sorgfältigen Gebrauch der Mietware verpflichtet. Er haftet
für alle Schäden, wie Transport-, Feuer- und Wasserschäden, sowie Diebstahl
vollumfänglich.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietware gegen solche Schäden angemessen zu
versichern.
Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu
lassen. Transportschäden sind zusammen mit dem Frachtführer schriftlich zu
protokolieren und unverzüglich aps-weber mitzuteilen.
Diese Haftung des Mieters besteht auch dann, wenn aps-weber mit der Bedienung
und/oder Installation der Mietware beauftragt wurde.
Die Installation und Bedienung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt
werden. Die Vermieterin lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die durch
falsche Montage oder unsachgemässe Bedienung an der Mietware und/oder Dritten
entstehen.
Für Folgekosten durch fehlende Mietware lehnt die Vermieterin jede Haftung
ab.
Die Bezahlung von Gebühren und die Einholung von Bewilligungen jeglicher Art
ist Sache des Mieters. Er ist verpflichtet, diese auf eigene Rechnung,
rechtzeitig anzumelden und zu besorgen.
5. Schäden / Rückgabe der Mietware
Der
Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag, dass er die
Mietware auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft und für einwandfrei
erklärt hat.
Nachträglich erklärte Mängel werden durch die Vermieterin nicht
anerkannt.
Reparaturen dürfen nur durch die Vermieterin oder durch die Vermieterin
bezeichnete Personen ausgeführt werden. Gleiches gilt für Veränderungen
und/oder Anpassungen der Mietware.
Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungzustandes werden
dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Die Mietware ist sauber und geordnet im Abholzustand zu retournieren.
Allfällige durch Widerhandlung gegen diese Bestimmung entstehende Aufwände
werden dem Mieter verrechnet.
Es ist dem Mieter zudem untersagt, Firmenlogos der Vermieterin zu entfernen
oder unsichtbar zu machen.
6.
Weiteres
Änderungen
und Ergänzungen des Mietvertrages und/oder der vorliegenden Mietbedingungen
sind nur in schriftlicher Form gültig.
Forderungen aus dem Mietverhältnis gegenüber der Vermieterin dürfen nicht an
Dritte abgetreten werden.
Sollten sich einzelne Klauseln des Mietvertrages und/oder der vorliegenden
Mietbedingungen als ungültig erweisen, berührt dies die Gültigkeit des
Gesamtvertrages nicht. Die ungültigen Klauseln sind in diesem Fall durch das
übergeordnete Recht oder durch eine Regel zu ersetzen, welche dem Vetragszweck
am nächsten kommt.
Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Vermieterin.
7.
Fakturierung, Verzugsfolgen
Falls
nicht anders vereinbart, verstehen sich die Fakturabeträge in Schweizer Franken
und sind durch den Kunden innert 20 Tagen netto zahlbar. Ausgenommen hiervon
sind vorstehende Mietzinszahlungen in Ziff. 9 ff., welche sofort fällig werden.
Abweichende Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Für verspätete Zahlung wird Verzugszins berechnet. Die aps-weber behält sich
das Recht vor, Preise und Rabatte für noch nicht ausgeführte Lieferungen
jederzeit zu ändern.
Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen der aps-weber ist
ausgeschlossen.
Die Abtretung von Forderungen der aps-weber an Dritte ist nicht gestattet.
8.
Immaterialgüterrechte
An
allen Zeichnungen, Entwürfen und allen anderen technischen oder kommerziellen
Unterlagen behält sich die aps-weber das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese
Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne
schriftliche Genehmigung von aps-weber weder Dritten zugänglich gemacht noch
kopiert werden. Auf erstes Verlangen sind sie an die aps-weber
zurückzugeben.
Aps-weber ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung verwendeten Ideen,
Konzepte, Methoden und Techniken, einschliesslich des erworbenen Know-hows,
auch anderweitig frei zu verwenden. Die Geheimhaltung von vertraulichen Daten
und Unterlagen der Kunden bleibt in jedem Fall gewahrt.
9.
Gebühren und Abgaben, Bewilligungen, Versicherungen
Die
Bezahlung von Gebühren und die Einholung von Bewilligungen jeglicher Art ist
Sache des Kunden. Er ist verpflichtet, diese auf eigene Rechnung, rechtzeitig
anzumelden und zu besorgen.
Ebenso ist der Kunde alleine verantwortlich für den Abschluss entsprechender
Versicherungen für Material- und Personenschäden jeglicher Art.
10.
Haftung
Aps-weber
haftet für die sorgfältige Ausführung ihrer vertraglichen Verpflichtung und für
damit in Zusammenhang stehende direkte Schäden, die sie oder von ihr
beauftragte Dritte absichtlich oder grobfahrlässig verursachen.
Im Übrigen ist die Haftung insbesondere für leichte Fahrlässigkeit sowie
indirekte Schäden, Folgeschäde und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
In jedem Fall ist die oberste Haftungsgrenze die vom Kunden entrichtete
Vergütung für die Leistungen der aps-weber .
Ansprüche, welche aus dem nicht bestimmungsgemässen bzw. unsachgemässen
Gebrauch der von aps-weber überlassenen
Gegenstände resultieren, können gegenüber aps-weber nicht geltend gemacht
werden.
Sach- und Rechtsgewährleistung sind, soweit gesetzlich zulässig, generell
wegbedungen.
11.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es
kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung.
Gerichtsstand ist Adliswil, der Sitz von aps-weber.
31.10.2014
AGB V1.1
Audio
Production Services Peter Weber
Grundstrasse
8
8134
Adliswil